Bauteillieferanten

Checkliste für den Export von Bauteilen aus Deutschland in die EU

Export Bauteile EU Checkliste: CE-Kennzeichnung, Zollformalitäten, Konformitätserklärung, ProdSG und Förderung durch BAFA und KfW im Überblick.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Eine Export Bauteile EU Checkliste verbindet CE-Kennzeichnung, Zollformalitäten, Konformitätserklärung und technische Dokumentation.
  • Für viele Bauteile gilt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, für elektrische Komponenten zusätzlich eigene EU-Vorgaben.
  • Zollformalitäten innerhalb der EU beschränken sich auf Warenverkehrsbescheinigungen, Ursprungsnachweise und Statistikmeldungen.
  • Das ProdSG verpflichtet Hersteller und Händler zu Risikoanalyse, Kennzeichnung und Dokumentation.
  • BAFA und KfW fördern Außenwirtschaft und Investitionen von Zulieferern, etwa über Exportkreditgarantien.
  • Jede Lieferung braucht prüfbare Unterlagen: Konformitätserklärung, technische Datei und Rechnungsangaben.

CE-Kennzeichnung für Bauteile: Grundlagen und Pflichten

Die CE-Kennzeichnung ist kein Qualitätssiegel, sondern der Nachweis, dass ein Produkt die geltenden EU-Richtlinien erfüllt. Für Bauteile gilt das nur, wenn eine Richtlinie sie ausdrücklich erfasst. Ein Wälzlager ohne eigene Richtlinie trägt kein CE-Zeichen.

Ein Sicherheitsbauteil wie eine Schutztürverriegelung fällt dagegen unter die Maschinenrichtlinie. Die rechtliche Grundlage für Maschinen und Sicherheitsbauteile im EU-Binnenmarkt regelt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

Hersteller in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Bayern liefern oft Komponenten, die erst in einer Maschine ihre Funktion erfüllen. Dann trägt die Gesamtmaschine das CE-Zeichen, nicht das einzelne Bauteil. Der Komponentenhersteller stellt dem Maschinenbauer eine Einbauerklärung nach Anhang II der Richtlinie aus. Diese Erklärung ist kein Konformitätsdokument, sondern eine Zulieferung für die Risikobeurteilung des Kunden.

Wann ein Bauteil selbst CE-pflichtig ist

  • Sicherheitsbauteile im Sinne der Maschinenrichtlinie, etwa Lichtvorhänge oder Sicherheitsventile.
  • Elektrische Betriebsmittel mit eigener Niederspannungsrichtlinie, etwa Schaltnetzteile.
  • Produkte mit Funkanlage, etwa Sensoren mit Funkmodul, nach der Funkanlagenrichtlinie.
  • Druckgeräte und einfache Druckbehälter oberhalb der Schwellenwerte.
  • Messgeräte und medizinische Komponenten nach ihren jeweiligen Richtlinien.

Wer ein Bauteil als unvollständige Maschine liefert, muss keine CE-Kennzeichnung anbringen. Er muss aber die Einbauerklärung beilegen und die Montagehinweise dokumentieren. Fehlt diese Erklärung, trägt der Kunde das Risiko bei der Abnahme. In der Praxis verlangen Einkäufer in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen die Einbauerklärung längst vor der ersten Lieferung.

Normen und Prüfstellen

DIN, VDI und VDE liefern die technischen Normen, auf die sich Konformitätsvermutungen stützen. Die Bundesanstalt für Materialforschung und Prüfung (BAM) prüft Gefahrstoffe und bestimmte Druckgeräte. Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert Prüflabore, deren Berichte im Konformitätsverfahren anerkannt werden. Für elektrische Komponenten prüfen akkreditierte Labore nach VDE-Vorgaben.

Zollformalitäten beim Export in die EU

Innerhalb der EU gibt es keine Zollgrenzen, aber Zollformalitäten bleiben. Warenverkehr zwischen Deutschland und Frankreich, Polen oder den Niederlanden ist frei, doch die Umsatzsteuer und die Statistik verlangen Meldungen. Jeder Exporteur braucht eine EORI-Nummer. Sie identifiziert das Unternehmen gegenüber den Zollbehörden und ist Voraussetzung für jede Ausfuhranmeldung.

Für Lieferungen in EU-Länder entfällt die Ausfuhranmeldung. Stattdessen übermittelt der Exporteur die ZM-Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern, also die Meldung innergemeinschaftlicher Lieferungen. Bei Lieferungen an Unternehmen mit gültiger USt-IdNr. bleibt die Lieferung steuerfrei. Ohne gültige Nummer des Kunden wird die deutsche Umsatzsteuer fällig. Einkäufer sollten die Nummer vor jeder Bestellung prüfen.

Ursprung und Warenverkehrsbescheinigung

Für Präferenzregelungen mit Drittstaaten braucht der Exporteur einen Ursprungsnachweis. Der Lieferantenerklärung für Vorprodukte folgt die Ausstellung der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder die Erklärung auf der Rechnung. Das gilt, wenn ein deutsches Bauteil in ein EU-Land geliefert und von dort in ein Drittland ausgeführt wird. Ohne Ursprungsnachweis zahlt der Endkunde den vollen Zollsatz.

Die Intrastat-Meldung erfasst Warenverkehr innerhalb der EU. Unternehmen oberhalb der Schwellenwerte melden monatlich an das Statistische Bundesamt. Die Schwellenwerte ändern sich jährlich. Exportmanager in Hessen und Sachsen prüfen sie zu Jahresbeginn. Fehlerhafte Meldungen führen zu Bußgeldern.

Typische Zollformalitäten im Überblick

Formalität Auslöser Zuständig
EORI-Nummer Jede Ausfuhr und Einfuhr Generalzolldirektion
ZM-Meldung Innergemeinschaftliche Lieferung Bundeszentralamt für Steuern
Intrastat Warenverkehr über Schwelle Statistisches Bundesamt
Ursprungsnachweis Präferenzbehandlung im Drittland Zoll und Lieferant
Ausfuhranmeldung Lieferung in Drittstaaten Zoll

Konformitätserklärungen und technische Dokumentation

Die Konformitätserklärung ist die schriftliche Bestätigung, dass ein Produkt alle einschlägigen Vorschriften erfüllt. Sie nennt Richtlinien, Normen, Hersteller und Bevollmächtigten. Für Bauteile mit CE-Pflicht muss sie in einer Amtssprache des Bestimmungslands vorliegen. Bei Lieferungen nach Italien oder Spanien reicht Englisch häufig nicht aus.

Die technische Dokumentation belegt jede Aussage der Erklärung. Sie enthält Zeichnungen, Stücklisten, Berechnungen, Prüfberichte und die Risikobeurteilung. Aufbewahrungsfrist ist in der Regel zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen. Prüfer der Marktaufsicht verlangen die Unterlagen innerhalb weniger Tage. Fehlt die Datei, droht ein Vertriebsverbot in der gesamten EU.

Aufbau der technischen Datei

  1. Produktbeschreibung mit Typ, Varianten und Verwendungszweck.
  2. Zeichnungen und Schaltpläne mit Revisionsstand.
  3. Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100.
  4. Liste der angewandten Normen und Richtlinien.
  5. Prüfberichte akkreditierter Labore.
  6. Montage-, Betriebs- und Wartungsanleitung.
  7. Konformitätserklärung oder Einbauerklärung im Original.

Die Konformitätserklärung unterschreibt der Hersteller oder sein Bevollmächtigter in der EU. Ein Händler ohne Sitz in der Union braucht einen Bevollmächtigten. Für Bauteile aus Asien, die über Deutschland in die EU gelangen, ist der Importeur oft der rechtliche Hersteller. Er haftet dann für die Konformität und muss die technische Datei vorhalten.

Rechtlicher Rahmen: ProdSG und EU-Richtlinien

Das ProdSG regelt, welche Pflichten Hersteller und Händler industrieller Bauteile treffen. Es verpflichtet zu sicherer Konstruktion, Kennzeichnung und Dokumentation. Die nationale Umsetzung steht im ProdSG mit Inhaltsverzeichnis. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Marktaufsicht der Länder kontrolliert Stichproben im Handel.

Das ProdSG greift subsidiär. Gilt eine spezielle EU-Verordnung oder Richtlinie, hat diese Vorrang. Für Maschinen und Sicherheitsbauteile ist das die Maschinenrichtlinie, für elektrische Komponenten die Niederspannungsrichtlinie. Der Rechtsrahmen ändert sich laufend. Aktuelle Gesetze und Verordnungen für Bauteile und Export listet Gesetze im Internet.

Pflichten von Herstellern und Händlern

Hersteller müssen eine Risikoanalyse erstellen, die Konformität bewerten und die Kennzeichnung anbringen. Händler müssen prüfen, ob CE-Zeichen und Unterlagen vorhanden sind. Sie dürfen ein Produkt nicht in Verkehr bringen, wenn sie Zweifel an der Konformität haben. Importeure tragen zusätzlich die Pflicht, ihren Namen und ihre Anschrift auf dem Produkt oder der Verpackung anzugeben.

Für Zulieferer in Thüringen und Rheinland-Pfalz bedeutet das: Die Dokumentation muss auch nach Jahren abrufbar sein. Ein Wechsel des ERP-Systems darf die technische Datei nicht verloren gehen lassen. IHK und Branchenverbände wie VDMA bieten Schulungen zur Umsetzung an. Der VDMA stellt Muster für Einbauerklärungen bereit.

Checkliste für den Export deutscher Bauteile

Die folgende Checkliste ordnet die Schritte vom Auftragseingang bis zur Auslieferung. Sie gilt für Lieferungen in EU-Länder und für den indirekten Export über einen EU-Händler. Jeder Punkt lässt sich intern einer Person zuweisen.

Vor der Bestellung

  • EORI-Nummer des eigenen Unternehmens liegt vor und ist aktuell.
  • USt-IdNr. des Kunden wurde über das Bundeszentralamt für Steuern geprüft.
  • Produktklassifizierung nach KN-Code ist im ERP hinterlegt.
  • Zuständige Richtlinie und Normen sind je Bauteil dokumentiert.

Vor der Auslieferung

  • Konformitätserklärung oder Einbauerklärung ist unterschrieben.
  • Technische Datei ist vollständig und versioniert abgelegt.
  • CE-Kennzeichnung ist am Produkt oder auf der Verpackung angebracht.
  • Betriebsanleitung liegt in der Sprache des Bestimmungslands vor.
  • Ursprungsnachweis für Präferenzfälle ist ausgestellt.
  • Rechnung enthält KN-Code, Ursprungsland und USt-IdNr.

Nach der Auslieferung

  • ZM-Meldung wurde fristgerecht übermittelt.
  • Intrastat-Meldung ist erfolgt, falls die Schwelle überschritten ist.
  • Aufbewahrungsfristen für Konformitätsunterlagen sind im System vermerkt.
  • Änderungen an Normen werden jährlich geprüft und nachgeführt.

Praxisbeispiel: Sicherheitsventil nach Italien

Ein Hersteller aus Baden-Württemberg liefert ein Sicherheitsventil an einen Maschinenbauer in Italien. Das Ventil ist Sicherheitsbauteil nach Maschinenrichtlinie. Der Exportmanager erstellt die Konformitätserklärung, legt Prüfbericht und Risikobeurteilung in der technischen Datei ab und bringt das CE-Zeichen an. Die Rechnung nennt KN-Code und USt-IdNr. des Kunden.

Die ZM-Meldung geht fristgerecht an das Bundeszentralamt für Steuern. Der Kunde erhält zusätzlich die Einbauanleitung auf Italienisch.

Fördermöglichkeiten durch BAFA und KfW

Das BAFA ist die zentrale Anlaufstelle für Außenwirtschaft und Exportförderung von Bauteilen. Es verwaltet Exportkreditgarantien des Bundes, die sogenannten Hermesdeckungen. Sie sichern Forderungen gegen politische und wirtschaftliche Risiken im Ausland ab. Für Zulieferer mit langen Zahlungszielen ist das ein Wettbewerbsvorteil. Die Anträge laufen über Banken und das BAFA als Startseite für Außenwirtschaft.

Daneben fördert das BAFA Messebeteiligungen und Markterschließungsprogramme. Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen und Sachsen nutzen diese Programme für den Einstieg in neue EU-Märkte. Die Förderung deckt einen Teil der Standkosten und Reisekosten. Anträge sind vor der Messe zu stellen.

Investitionsförderung der KfW

Die KfW unterstützt Zulieferer bei Investitionen in Anlagen, Digitalisierung und Wachstum. Der ERP-Digitalisierungskredit finanziert Software für die technische Dokumentation. Der Kredit für Wachstum finanziert neue Fertigungslinien. Anträge stellt das Unternehmen über seine Hausbank. Die KfW-Förderung für Investitionen und Wachstum zeigt die aktuellen Programme.

Förderfähig sind auch Maßnahmen zur CE-Konformität, etwa der Aufbau eines Dokumentenmanagementsystems. Die Kombination aus BAFA-Exportgarantie und KfW-Investitionskredit entlastet die Bilanz. Einkäufer sollten bei Rahmenverträgen prüfen, ob der Lieferant förderfähige Investitionen plant.

Häufige Fragen

Braucht jedes Bauteil eine CE-Kennzeichnung? Nein. Nur wenn eine EU-Richtlinie das Bauteil ausdrücklich erfasst, etwa als Sicherheitsbauteil oder elektrisches Betriebsmittel. Andernfalls liefert der Hersteller eine Einbauerklärung.

Welche Zollformalitäten gelten innerhalb der EU? Es gibt keine Zollgrenzen, aber Pflichten zur ZM-Meldung und zur Intrastat-Statistik. Eine EORI-Nummer ist für alle Unternehmen erforderlich, die Waren ausführen.

Wie lange muss die technische Dokumentation aufbewahrt werden? In der Regel zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen. Die Marktaufsicht kann die Unterlagen kurzfristig anfordern.

Was passiert bei fehlender Konformitätserklärung? Die Marktaufsicht kann den Vertrieb im gesamten EU-Binnenmarkt untersagen. Zusätzlich drohen Bußgelder nach dem ProdSG.

Wie hilft das BAFA beim Export? Das BAFA verwaltet Exportkreditgarantien des Bundes und fördert Messebeteiligungen. Anträge laufen über die Hausbank oder direkt beim BAFA.

Fördert die KfW auch Software für die technische Dokumentation? Ja, über Programme für Digitalisierung und Wachstum. Der Antrag wird über die Hausbank gestellt.

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