Karte zur Lieferantenbewertung mit gewichteten Kriterien und Angebotsvergleich
Bild: Bauteilheft

Mechanikbauteile

Teil von Kriterien, Bewertung und Audits bei der Bauteillieferantenauswahl

Wie baut man eine Lieferantenbewertung mit gewichteten Kriterien auf?

Lieferantenbewertung mit gewichteten Kriterien aufbauen: Anforderungen, objektive und subjektive Kriterien, Bewertungsmatrix und dokumentierte Entscheidung.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Anforderungen zuerst festhalten, Kriterien und Gewichte danach beschließen.
  • Objektive Nachweise von subjektiven Eindrücken trennen.
  • Jede Punktzahl begründen, sonst hält das Ergebnis keiner Revisionsfrage stand.
  • Knappe Abstände sind ein Prüfsignal, kein Automatismus für den günstigsten Anbieter.

Anforderungen vor der Bewertung sammeln

Eine Bewertung ohne vorherige Anforderungsanalyse sortiert Anbieter nach Bauchgefühl. Das BME-Praxistool Lieferantenauswahl beginnt deshalb mit der Anforderungsanalyse und der Priorisierung und Strukturierung der Bedarfe (Frühe Phase im beschriebenen Auswahlprozess). Erst danach folgen die Identifikation potenzieller Lieferanten und die Ausschreibung.

Legen Sie für jeden Bedarf fest, welches Merkmal messbar ist. Ein Bauteil mit Toleranzvorgabe lässt sich prüfen, ein Eindruck von der Werkshalle nicht. Halten Sie fest, welche Anforderungen Ausschlusskriterien sind. Ein fehlendes Zertifikat ist kein Bewertungspunkt, sondern ein Ausschlussgrund.

Dieser Schritt kostet Zeit. Ohne ihn bewerten Sie später Merkmale, die im Lastenheft nie auftauchen.

Objektive und subjektive Kriterien trennen

Das BME-Praxistool beurteilt Lieferanten nach eigener Darstellung unter Berücksichtigung objektiver Kriterien und subjektiver Kriterien aus den jeweiligen Lieferantenpräsentationen (Beurteilung nach beiden Kriterienarten). Diese Trennung ist praktisch, nicht juristisch.

Objektiv sind Nachweise: Preis, Liefertermin, Zertifikat, Prüfbericht. Subjektiv sind Eindrücke aus der Präsentation, etwa die Qualität der Rückfragen. Schreiben Sie an jedes subjektive Kriterium eine Begründung. Sonst wird aus einem Eindruck eine Zahl, die niemand mehr erklären kann.

Prüfen Sie außerdem, ob ein Kriterium tatsächlich beim Lieferanten liegt. Lieferzeit hängt auch von Ihrer eigenen Disposition ab.

Gewichtung und Auswertung im Angebotsvergleich

Das BME-Praxistool wertet Lieferantenangebote anhand gewichteter Kriterien aus und endet mit einer Präsentation der Ergebnisse samt Entscheidungsempfehlung (Auswertung und Entscheidungsempfehlung). Die Höhe der Gewichte gibt die Quelle nicht vor. Jede Gewichtung ist eine begründete eigene Setzung.

Das folgende Beispiel ist vollständig erfunden. Kriterien, Gewichte und Punkte sind eigene Annahmen, kein BME- oder DIN-Standard. Die Gewichtungssumme beträgt 100 Prozent.

Kriterium Gewicht Anbieter A Anbieter B
Lieferzeit 30 % 8 7
Qualität 25 % 9 8
Preis 20 % 7 9
Service 15 % 6 8
Nachhaltigkeit 10 % 8 7
Gewichtete Summe 100 % 7,75 7,80

Berechnung A: 8×0,30 + 9×0,25 + 7×0,20 + 6×0,15 + 8×0,10 = 7,75. Berechnung B: 7×0,30 + 8×0,25 + 9×0,20 + 8×0,15 + 7×0,10 = 7,80. B liegt um 0,05 Punkte vorn.

Diese Differenz ist kein belastbarer Vorsprung. Prüfen Sie, welche Bewertungen den Ausschlag geben. Hier entscheidet der Preis mit 20 Prozent Gewicht bei zwei Punkten Unterschied über 0,40 Punkte. Ein Rechenfehler oder eine unbegründete Acht kippt das Ergebnis.

Entscheidungsempfehlung dokumentieren

Die Quelle nennt als Nutzen ausdrücklich, dass der Prozess vom Anforderungsmanagement bis zur Lieferantenauswahl transparent und nachvollziehbar dokumentiert wird und Anforderungen von Compliance und Revision professionell unterstützt (Transparenz und Nachvollziehbarkeit). Als Arbeitsvorlagen nennt sie Anforderungssheet, Angebotsvergleichstabelle, Bewertungsmatrix und Präsentationsvorlage.

Dokumentieren Sie mindestens vier Dinge:

  1. die Anforderungen mit Quelle und Datum,
  2. die Kriterien und Gewichte mit Beschlussdatum,
  3. jede Punktzahl mit ein- bis zweisatziger Begründung,
  4. die Empfehlung mit den Punkten, die den Ausschlag gaben.

Wer die Gewichte nach dem Angebotsvergleich ändert, zerstört die Nachvollziehbarkeit. Legen Sie sie vorher fest.

Eine Warnung: Eine Bewertungsmatrix ersetzt kein Lieferantenaudit. Nach IHK Köln werden auf Grundlage der Lieferantenbewertung Verbesserungspotenziale und erforderliche Korrekturmaßnahmen dokumentiert (Anschluss an die Bewertung). Kurzfristig folgen die im Audit definierten Maßnahmen, langfristig eine dauerhafte Lieferantenentwicklung. Die Matrix bewertet Angebote, sie prüft keine Zustände vor Ort.

Häufige Fragen

Muss die Gewichtung 100 Prozent ergeben?

Nur wenn Sie Anteile verwenden. Sie können auch Punkte mit festen Faktoren multiplizieren. Wichtig ist, dass die Regel vor dem Angebotsvergleich feststeht.

Sind subjektive Kriterien unzulässig?

Nein. Die Quelle nennt sie ausdrücklich. Sie brauchen eine schriftliche Begründung, sonst sind sie nicht überprüfbar.

Wann ist die Differenz zu klein zum Entscheiden?

Eine feste Grenze gibt es nicht. Prüfen Sie die Bewertungen, die bei Ihrer Gewichtung den größten Hebel haben.

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